Bildnis des Generalsuperintendenten Dr. Jakob Runge
Bildnis des Generalsuperintendenten Dr. Jakob Runge

Bildnis des Generalsuperintendenten Dr. Jakob Runge

geb. 15. Juni 1527 - gest. 11. Jan. 1595

Ölgemälde auf Holz, 2,10 x 2,10 m, Ende des 16. Jahrhunderts. Signatur unterhalb des Buches „M. Neht“.

Jakob Runge „aufrichtiger Hörer und Schüler Martin Luthers“ ist der Nachfolger der pommerschen Reformatoren Bugenhagen und Knipstro, unter dem sich das lutherische Kirchenwesen konsolidierte. Er lebte von 1527 bis 1595 und stand 47 Jahre im Dienste der Pommerschen Kirche und der Universität. Mit 21 Jahren promovierte er zum Magister und wurde bald darauf Prof. für Rhetorik, mit 26 Jahren Prof. der Theologie. 1557 wurde er Generalsuperintendent für Vorpommern und Rügen und übte dieses Amt fast 4 Jahrzehnte bis zu seinem Tode aus. Die von ihm begründete Neufassung der Pommerschen Kirchenordnung von 1563 hatte Bestand bis in unser Jahrhundert.

Übersetzung der lateinischen Inschrift unter dem Bild von D. J. Runge:

„Jacob Runge, in Stargard in Pommern A. D. 1527 geboren, aufrichtiger Hörer und Schüler des seligen Luther, in jungen Jahren Professor für den Lehrkurs der freien Künste an der Universität Greifswald, hierauf Pastor an dieser Kirche. Bald darauf zum Generalsuperintendenten des westlichen Pommern ernannt und zum Doktor der hl. Theologie promoviert, diente er der Kirche und der Universität ganze 47 Jahre mit höchster Sorgfalt. Die Kirchenordnung bemühte er sich mit anderen frommen und gelehrten führenden Persönlichkeiten zunächst zu begründen und, nachdem sie unter den Auspicien der erlauchten Fürsten von den Provinzialständen feierlich gebilligt und bekanntgemacht war, in seiner Diözese beständig zu schützen. Er war ein treuer Beistand von Philipp Melanchthon und D. Brenz auf dem Wormser Kolloquium vom Jahre 1557, mehr als zwanzigmal Beisitzer oder Präses auf den Sitzungen der Provinzialsynode, frömmster Verfechter der orthodoxen Lehre, von den verschiedenen Kämpfen daheim und außerhalb schwer geplagt, durch Lehr- und Streitschriften dem Vaterland überaus nützlich und berühmt, eifrigster Vorkämpfer kirchlicher und akademischer Rechtsprechung, darüber hinaus gewiß durch Ansehen, Lehre, Beredsamkeit, Klugheit, Rat und Verwaltung den Frommen und Guten verehrungswürdig, er, der, nachdem er einen guten Kampf im Glauben und mit gutem Gewissen bis zum Tode gekämpft hatte, seinen an Mühen sehr reichen Lebenslauf vollendete, 67 Jahre und sechs Monate nach seiner Geburt. Er starb fromm und friedlich im Jahre 1595 der christlichen Ära, an den 3. Iden des Januar (11.1.). Mit seiner frommen und ehrbaren Ehefrau Catharina Gerschia lebte er 42 Jahre, von ihr bekam er fünf Söhne und vier Töchter, von denen acht noch leben, die dieses Denkmal der heiligen und um Kirche, Schule und Familie wohlverdienten Seele stiften, aufstellen und weihen.“ - Bekenntnis D. Jacob Runges: „Wenn ich den Menschen noch gefällig wäre, so wäre ich Christi Knecht nicht. Galat. 1,10.“

Jacob Runge

15. Juni 1527, Stargard - 11. Januar 1595, Greifswald

Jacob Runge verdient es, neben Bugenhagen, dem Reformator Pommerns, genannt zu werden, so groß sind seine Verdienste um die Festigung und Ausgestaltung der Reformation in Pommern. Runge war der Lehrer der Pommerschen Kirche.

Johann Knipstro, der erste Generalsuperintendent von Pommern-Wolgast, nahm auf dem Sterbebett (4. Oktober 1556) ihm das Versprechen ab, allen fremden Angeboten zu widerstehen und in Pommern zu bleiben. Dies hat Runge auch verwirklicht und lehnt 1556 eine Berufung nach Nürnberg ab, später auch nach Wittenberg.

Jacob Runge wurde am 15.6.1527 in Stargard als Sohn eines angesehenen Leinenwebers und Ratskämmerers geboren. Da der Rat dem Wirken Knipstros in Stargard nach wenigen Monaten ein Ende machte, gehörte Vater Runge nicht dieser Fraktion an, so wuchs Jacob Runge von Kind auf in einem der evangelischen Lehre zugehörigen Elternhaus auf. Er besuchte nach der Schule in Stargard das Pädagogium in Stettin und ging dann mit 17 Jahren (1544) auf die Universität Wittenberg. Dort hörte er Luther, Bugenhagen und freundete sich mit Melanchthon an. Als Wittenberg im Schmalkaldischen Krieg erobert wurde, ging Runge nach Greifswald, wo dem Studenten im September 1547 der Lehrstuhl für Grammatik und Musik anvertraut wurde. In Greifswald bestand damals nur eine theol. Professur, die der Generalsuperintendent, also Knipstro, wahrnahm.

Runge heiratete mit 22 Jahren (1549) die Nichte Knipstros, mit der er 41 Jahre lang eine sehr glückliche Ehe führte. Der dritte Sohn, Friedrich, wurde 1597 als Nachfolger seines Vaters als Generalsuperintendent von Pommern-Wolgast eingeführt, er starb 1604 und wurde, wie seine Eltern, in St. Nikolai bestattet.

Bei der Pestepidemie in Greifswald, die von Juli 1549 bis zum Mai 1550 etwa 1000 Tote forderte und als die Mehrzahl der Studenten und Professoren die Stadt verließ, blieb Runge in Greifswald und setzte den Lehrbetrieb fort.

Knipstro beteiligte Runge an den Synoden dieser Jahre in zunehmendem Maße.

Runge wurde 1552 Professor der Theologie, als Knipstro an den Hof in Wolgast zog, gleichzeitig wurde er auch Pfarrer an St. Nikolai und Stadtsuperintendent. Damit mußte er zwei Mal pro Woche Hebraica und den Psalter lesen. Er hielt aber auch Vorlesungen im NT.

Die Aufgaben als Stadtsuperintendent bestanden damals besonders in der Ausbildung der Pfarrer, der Aufsicht über die Lehre und die Amtsführung.

Nach Knipstros Tod am 4.10.1556 in Wolgast wurde Runge unum¬strit¬ten am 7.3.1557 in Wolgast im Alter von nur 29 Jahren als Generalsuperintendent eingeführt!

Die Lage der jungen ev. Kirche war ausgesprochen kläglich, da sie aus einer diskreditierten röm.-kath. Kirche hervorgegangen war und viele Städte sich den Visitationen widersetzten. Dies aus durchaus eigennützigen Motiven, da sie den die Reformation unterstützenden Herzog nicht stärken wollten und da die Grundherren und Städte bisheriges Kircheneigentum übernommen hatten. Die Lage der Prediger war sehr schwierig: man hatte zuwenige, ungeeignete und unausgebildete Pfarrer, die willfährige Objekte ihrer Patronatsverwalter bleiben sollten. Dies geändert zu haben, ist eine der großen Leistungen Runges, der das Scheitern der Reformation im Pommern durchaus für möglich hielt.

1556 beschreibt Runge die Lage der Kirche klar und drastisch:

„Herrschaft und Bauren achten der Prediger gering, gerathen in Verachtung des Worts und Sacrament, geben einen Prediger umb den andern, sagen, sie können eher Pfaffen, denn Kühe-Hirten bekommen.“

„Das Predigtampt ist der Leute Spott und verachtet, allein um der schendlichen Armut willen. Keiner, der etwas redliches studiert hat, wil sich zum Predigtampt begeben, umb der schendlichen Armut willen. Die Reichen wollen nicht Theologi werden, die Armen vermögen es nicht.“ Knipstros Frau, als sie noch in Stralsund waren, nähte für andere Leute Wäsche.

Bei der Taufe wird „groß Gepränge getrieben, fast keiner denket daran, was die Taufe sei.“ „Es werden offt zu Gevattern gebeten gottlose Leut umb Ehr und Freundschafft, unangesehen, ob sie dem Evangelio feind seyen, nimmer zum Sacrament gehen oder in öffentlichem Ärgerniß leben. Weil aber die Prediger dieselbigen bey de Tauff nicht leiden können, werden offtmahln darüber Tumult erregt.“

Auch bei den Trauungen - vornehm war, des Nachts getraut oder beerdigt zu werden - beklagt Runge den Überfluß und das oberflächliche Treiben, auch die mangelnde Teilnahme am Abendmahl. Das führte schon in der Reformationszeit zu Gottesdiensten ohne Abendmahl.

Ein sehr großes Verdienst hat Runge sich erworben, indem er in Gemeinschaft mit dem Landesherren (Herzog Barnim und Johann Friedrich), die Kirchenordnung und die Agende auf die Bedürfnisse der Zeit änderte. Bugenhagens Kirchenordnung von 1535 legte den Grundstein. Die Kirchenordnung von 1563 (und Agende von 1568) waren grundlegen dfür die Ausgestaltung der Pommerschen Kirche. Diese Kirchenordnung war bis 1950 geltendes Kirchenrecht (Heyden).

Über lange Jahre lag Runge im Streit mit Stralsund, die ein separatistische Bestrebungen zeigten und der Kirchenordnung immer wieder ihre Gültigkeit bestritten.

Runge wurde am 2. Mai 1558 zum Doktor promoviert auf Anregung und in Anwesenheit von Herzog Philip. Am gleichen Tage wurde ein Erlaß herausgegeben daß fortan die drei Greifswalder Pfarrer und der Superintendent theologische Vorlesungen zu halten hätten. Das ist praktisch der Gründungstag der Theol. Fakultät. Kurz danach lehnte Runge einen Ruf nach Wittenberg als Nachfolger Bugenhagens ab. Melanchthon schätzte die Pommern sehr: „Nicht leicht können anderswo so viele vornehme Menschen, die durch eine tiefe und ausgezeichnete Erziehung geschult sind, gefunden werden, wie in Pommern.“

Runge verteidigte energisch das luth. Bekenntnis und er veröffentlichte 1582 eine kleine Schrift. Dies ist das erste in Greifswald gedruckte Buch. Der Drucker bekam freie Wohnung, Steuerfreiheit und 20 Taler Gehalt. Er verfaßte für die Pfarrer der Synode Barth einen Hirtenbrief, in dem er sehr eindringlich vor dem „alten Zwinglischen Teufel und der alten Zwinlischen Schwärmerei“ warnte. Und er werde sich bei der nächsten Synode von dem Fleiß und der Erkenntnis der Pastoren überzeugen.

Durch diese Tätigkeit wurde Runge der Erzieher der Pfarrerschaft. Dies geschah durch Partikularsynoden in 15 Bereichen. Diese glichen Universitätsseminaren, denn Runge gab vor, was - etwa aus der Bibel oder von Luther - zu lesen war und was er dann abfragte. Die Gefahr des „verbauerns“ war angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit und der mangelnden Bildung der Pfarrer sehr groß. Die Unsicherheit in der luth. Lehre der jungen Kirche noch sehr groß, Urteilsfähigkeit noch wenig ausgebildet. Daher hatte die Agende die Aufgabe der Subjektivität im Amt zu wehren.

1591 starb die Ehefrau nach 41 Jahren glücklicher Ehe. Runge hatte mit der umfassenden Reisetätigkeit, der Schwere der Aufgaben kein leichtes Leben gehabt. Er fühlte sich nach ihrem Tod einsam und alt und unter einen Abschiedstext an die Synode in Barth schrieb er in Latein „Senex, Viduus, aeger“ (Greis, Witwer, leidend). Darunter schrieb er dann:

„Testament des D. Jakob Runge, des zweiten Superintendenten, der alt und krank ist, wie er es der Barthischen Synode und allen ihren Brüdern hinterlassen hat. Liebet die Wahrheit und den Frieden, seid treu, einträchtig und gest im Herrn in aller Bescheidenheit und Geduld. Seid durch Frömmigkeit und Tugend Vorbilder eurer Gemeinde. Und Gott der Herr, Immanuel, wird mit euch sein. Am 13. Oktober im Jahre Jesu Christi 1593.“

Runge starb am 11.1.1795 im Alter von siebenundsechzig Jahren und wurde in St. Nikolai an der Seite seiner Ehefrau begraben.

Sein Platz konnte nicht schnell besetzt werden, zwei Jahre blieb das Amt vakant. Dann hatte man den Pastor von St. Jacobi, Flegius gewählt, der jedoch kurz vor Amtsantritt an der Pest starb. So wurde der Sohn Jakob Runges, Friedrich Runge sein Nachfolger.

Rainer Neumann

Nach: Klaus Harms: Jakob Runge. Ulm, 1961.

Unter seinem Bild in St. Nikolai steht der Text:
„Jacob Runge, in Stargard in Pommern A. D. 1527 geboren, aufrichtiger Hörer und Schüler des seligen Luther, in jungen Jahren Professor für den Lehrkurs der freien Künste an der Universität Greifswald, hierauf Pastor an dieser Kirche. Bald darauf zum Generalsuperintendenten des westlichen Pommern ernannt und zum Doktor der hl. Theologie promoviert, diente er der Kirche und der Universität ganze 47 Jahre mit höchster Sorgfalt. Die Kirchenordnung bemühte er sich mit anderen frommen und gelehrten führenden Persönlichkeiten zunächst zu begründen und, nachdem sie unter den Auspicien der erlauchten Fürsten von den Provinzialständen feierlich gebilligt und bekanntgemacht war, in seiner Diözese beständig zu schützen. Er war ein treuer Beistand von Philipp Melanchthon und D. Brenz auf dem Wormser Kolloquium vom Jahre 1557, mehr als zwanzigmal Beisitzer oder Präses auf den Sitzungen der Provinzialsynode, frömmster Verfechter der orthodoxen Lehre, von den verschiedenen Kämpfen daheim und außerhalb schwer geplagt, durch Lehr- und Streitschriften dem Vaterland überaus nützlich und berühmt, eifrigster Vorkämpfer kirchlicher und akademischer Rechtsprechung, darüber hinaus gewiß durch Ansehen, Lehre, Beredsamkeit, Klugheit, Rat und Verwaltung den Frommen und Guten verehrungswürdig, er, der, nachdem er einen guten Kampf im Glauben und mit gutem Gewissen bis zum Tode gekämpft hatte, seinen an Mühen sehr reichen Lebenslauf vollendete, 67 Jahre und sechs Monate nach seiner Geburt.. Er starb fromm und friedlich im Jahre 1595 der christlichen Ära, an den 3. Iden des Januar (11.1.). Mit seiner frommen und ehrbaren Ehefrau Catharina Gerschia lebte er 42 Jahre, von ihr bekam er fünf Söhne und vier Töchter, von denen acht noch leben, die dieses Denkmal der heiligen und um Kirche, Schule und Familie wohlverdienten Seele stiften, aufstellen und weihen.

Bekenntnis D. Jacob Runges:
Wenn ich den Menschen noch gefällig wäre, so wäre ich Christi Knecht nicht. Galat. 1.10.“

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