Kirchenkreissynodalwahl

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Kirchengemeinderatswahl 2016 steht für den 3. - 30. September 2017 bereits die nächste Wahl an: die Kirchenkreissynodalwahl. Nachstehend möchte ich Ihnen hierzu einige Informationen geben.

Die pommersche Kirchenkreissynode wird gebildet aus 66 Mitgliedern; 60 zu wählende und sechs vom Kirchenkreisrat zu berufende Mitglieder. Es wurde beschlossen, unseren Kirchenkreis in drei Wahlbezirke aufzuteilen, wobei jede Propstei einem Wahlbezirk entspricht. Das bedeutet, dass aus jeder Propstei 20 Personen zu wählen sind, aus vier unterschiedlichen Bereichen:

  • 12 ehrenamtliche Gemeindeglieder
  • 4 Pastorinnen bzw. Pastoren
  • 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
  • 2 Funktionsträgerinnen bzw. Funktionsträger der kirchenkreislichen Dienste und Werke

Für die Wahl von Personen aus den vorgenannten Bereichen können ab sofort Wahlvorschläge gemacht werden. Wahlvorschlagsberechtigt sind:

  • alle Gemeindeglieder, die zum 3. September 2017 das 14. Lebensjahr vollendet haben, wobei ein diesbezüglicher Wahlvorschlag der Unterstützung von zehn weiteren Wahlvorschlagsberechtigten bedarf
  • die Kirchengemeinderäte
  • die Pastorenkonvente
  • die Mitarbeitendenkonvente
  • die Konvente der Dienste und Werke

Aufgrund des Erfordernisses der ausreichenden Anzahl an Stellvertreterinnen und Stellvertreter bzw. Nachrückkandidaten sollen aus den jeweiligen Bereichen mindestens doppelt so viele Wahlvorschläge unterbreitet werden, wie Mitglieder in die Kirchenkreissynode zu wählen sind. Insoweit sollte rege von dem Wahlvorschlagsrecht Gebrauch gemacht werden. Da zudem darauf hingewirkt werden soll, dass sich ebenso viele Frauen wie Männer zur Wahl stellen, bitte ich darum, dass im Fall der Abgabe von mehreren Wahlvorschlägen dies mit im Blick bleiben möge.
Wichtig: Es können nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mir als Vorsitzendem des Wahlausschusses bis zum 14. Mai 2017 vorliegen.

Anhand der eingegangenen Wahlvorschläge werden Wahlvorschlagslisten erstellt, die Anfang Juli 2017 den Kirchengemeinderäten zugeleitet werden (zusammen mit den verantwortlichen Personen aus der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird noch ein Konzept erarbeitet, in welcher Weise darüber hinaus die Kirchengemeinderäte Informationen über die vorgeschlagenen Personen bekommen). In dem Zeitraum 3. - 30. September 2017 finden dann in den Kirchengemeinderäten die Wahlen statt.

Für die Abgabe von Wahlvorschlägen gibt es Muster. Die Muster für Wahlvorschläge von Gemeindegliedern sowie von Kirchengemeinderäten können Sie sich hier herunterladen. Die Muster für Wahlvorschläge der Konvente sowie weitere Informationen zur Kirchenkreissynodalwahl, wie z. B. die Textfassung des Kirchenkreissynodenbildungsgesetzes, sind im Internet abrufbar unter www.kirche-mv.de …

Zurück