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Epitaph Stephani

Epitaph der Familie

Prof. Joachim Stephani

1544 - 1623

 

Epitaph mit drei Tafeln in einem aufwendig architektonisch gestalteten Rahmen mit Säulen und Schnitzwerk, ca. 3,60 x 1,80 m.

Das Epitaph wurde 1602 von Prof. Joachim Stephani und seiner Frau Barbara, geb. Ribow gestiftet.

 

Die unterste Tafel enthält einen lateinischen Text.

Auf der mittleren Tafel ist die Stifterfamilie anbetend vor einem Kruzifix dargestellt, rechts die weiblichen, links die männlichen Familienmitglieder; in den oberen Bildecken die Familienwappen der Familien Stephani (li.) und Ribow (re.).

Auf der oberen und wesentlichsten Tafel eine Darstellung der Auferweckung des Lazarus (Johannes-Evangelium, Kap. 11). Jesus, in der rechten Bildmitte, erweckt seinen Freund Lazarus, der gestorben und bereits drei Tage begraben war, wieder zum Leben. Lazarus steigt von zwei Personen gestützt aus dem Sarg.

Das Ehepaar Stephani widmete das Epitaph seinen sechs früh und kurz nacheinander verstorbenen Kindern. Das Motiv der „Auferweckung des Lazarus“ wurde als Symbol des Trostes für ihren erlittenen Schmerz gewählt.

 

Joachim Stephani entstammt einer angesehenen Greifswalder Patrizierfamilie, war Rechtsprofessor und Konsistorialdirektor. Er machte sich um Greifswald verdient durch die Errichtung einer wohltätigen Stiftung, des „Stephanischen Convent“ für bedürftige Einwohner der Stadt. Als „Brinkhof“ in Greifswald bekannt, existiert dieser Gebäudekomplex noch heute in der Brinkstraße.

 

Übersetzung der lateinischen Schrifttafel:

 

„Joachim Stephani und Barbara Ribow haben dieses Grabmal ihren Kindern 1. Barbara, 2. Joachim, 3. einem Totgeborenen, 4. Catharina, 5. Johannes und 6. Christoph, die durch den Tod in das himmlische Leben eingegangen sind, und dem noch lebenden 7. Laurenz und sich selber 1602 gesetzt. Später nahm die Stätte auch die Gebeine der Eltern auf. Als aber die Gewalt des Sturmes im Jahre 1650 dieses Denkmal zugleich mit der Kirche zerstörte, bemühte sich Laurenz der Sohn, jedoch nach Kräften, es wieder instandzusetzen. Aber das Schicksal kam zuvor und übertrug die Sorge [Pflege]den Nachkommen, die es aufgrund ihres Gelübdes im Jahre 1659 zur Vollendung gebracht haben.“

 

Im Jahre 1604 brachte Joachim Stephani das Ergebnis des Augsburger Religionsfriedens von 1555 auf die Formel von vier Worten „cuius regio, eius religio“ – „wessen die Herrschaft, dessen der Glaube“.

 


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